AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SoftCareHouse GmbH

Sprachgebrauch

SoftCareHouse – die Leistungen für ihre Kunden erbringt und unter der folgenden Adresse angemeldet ist:

SoftCareHouse GmbH, Kurfürstendamm 226, 10719 Berlin, Deutschland: , Registernummer: HRB 267374 , [email protected].

KUNDE – ein Geschäftspartner, der die Leistungen von SoftCareHouse in Anspruch nimmt und eine Geschäftsbeziehung aufbauen will.

PARTEIEN – SoftCareHouse und der Kunde.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Als Gegenstand der Geschäftsbeziehung sowie aller zukünftigen Geschäfte zwischen SoftCareHouse und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  2. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen sind auf der Grundlage eines separaten Vertrages möglich. Zu seiner Gültigkeit bedarf er einer Schriftform.
  3. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Im Rahmen ihrer Tätigkeit übernimmt Internetagentur SoftCareHouse folgende Leistungen für ihre Kunden: Erstellung von Onlineshops, Webseiten und sonstigen Webpräsenzen, Webdesign, Webprogrammierung, E-Commerce-Beratung, Optimierung, individuelle Webentwicklung, Responsive Design & UX/UI, Grafikdesign, Erstellung von Layouts und Mockups, Redesign, Projektmanagement, Online-Marketing, Programmierung von Schnittstellen, Plugins und Erweiterungen, Systemintegration und technischer Support für E-Commerce.
  2. Die oben genannten Leistungen werden innerhalb der Öffnungszeiten, d. h. von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr ausgeführt, es sei denn es wurde mit dem Kunden etwas anderes vereinbart.

§ 3 Angebot und Auftrag

  1. Im Rahmen ihrer Tätigkeit kann SoftCareHouse dem Kunden ein schriftliches unverbindliches Angebot unterbreiten.
  2. Das Angebot ist gültig innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung.
  3. Im Angebot wird 1 Korrekturschleife vorgesehen, es sei denn es wurde etwas anderes mit dem Kunden vereinbart.
  4. Die Realisierungszeit wird ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Auftragserteilung gerechnet. Als Zeitpunkt der Bestätigung dient der Tag, an dem die erste Teilzahlung / der Vorschuss eingegangen ist.
  5. Sollte der Kunde das Angebot annehmen und SoftCareHouse mit der Umsetzung beauftragen wollen, so hat er das Angebot zu unterzeichnen, mit einem Firmenstempel zu versehen und gescannt an dieselbe E-Mail-Adresse zurückzusenden.
  6. Fallbezogen können neben dem Angebot auch andere Dokumente erstellt und benötigt werden wie z. B.: Dokumentation, Auftragsschein oder Vertrag.
  7. Der Auftrag gilt als angenommen, nachdem ein Mitarbeiter von SoftCareHouse den Eingang der richtig unterzeichneten Angebots oder weiterer Dokumente schriftlich, z. B. per E-Mail bestätigt.
  8. Das Angebot umfasst ausschließlich die im Angebot genannten Punkte, die somit den Gegenstand des Auftrags bilden. Die eventuellen weiteren Punkte, die über dieses Angebot hinausgehen, gehören zum Gegenstand des Auftrags nicht. Sie können als Change Request gegen zusätzliche Vergütung umgesetzt werden.

§ 4 Abnahme

  1. Die Abnahme der von SoftCareHouse ausgeführten Arbeiten oder des Projektes hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen, nachdem SoftCareHouse den Kunden über die Beendigung der Arbeiten oder Fertigstellung des Projektes schriftlich (z. B. per E-Mail) informiert hat.
  2. Sollte der Kunde aus irgendwelchem Grund die Arbeiten oder das Projekt nicht termingerecht abnehmen können, so hat er SoftCareHouse darüber unverzüglich zu informieren.
  3. Ein zeitlicher Verzug des Kunden bei der Abnahme der Arbeiten oder des Projektes darf keine Auswirkungen auf die unter § 5 genannten Bestimmungen haben.

§ 5 Zahlung

  1. Der Kunde hat gegenüber SoftCareHouse monatlich die Kosten für die erbrachten Leistungen nach Vorlage der Rechnung fristgemäß und ohne Abzüge zu zahlen.
  2. Abgerechnet wird auf Stundenbasis im 30-Minuten-Takt. Eine Pauschale oder Festpreis-Angebote sind nach separater Absprache auch möglich.
  3. Die Rechnung versteht sich zzgl. MwSt., es sei denn es handelt sich um ein Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall trägt der Kunde die Mehrwertsteuer.
  4. Die Rechnung wird am Ende des Monats ausgestellt und dem Kunden auf elektronischem Weg an seine E-Mail-Adresse zugestellt.
  5. Alle sonst anfallenden Mehrkosten wie z. B. Kosten der Lizenzen, Drittanwendungen, Plugins, Erweiterungen usw. hat der Kunde zu zahlen.
  6. Die Zahlungsfrist der Rechnung beträgt 14 Tage.
  7. Sollte die Zahlung vom Kunden nicht fristgemäß beglichen werden, darf SoftCareHouse die Vornahme weiterer Arbeiten verweigern, bis die Zahlung eingegangen ist.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. SoftCareHouse ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist SoftCareHouse nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte SoftCareHouse wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus solchen Inhalten der Webseite oder sonstigen Handlungen des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, SoftCareHouse von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu erstatten, die aus der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  2. Die vertragliche Haftung von SoftCareHouse ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die eventuell eintretenden eigenen Fehler hat SoftCareHouse möglichst schnell zu beheben.
  3. SoftCareHouse übernimmt keine Haftung für die Handlungen des Kunden sowie der Drittpersonen und ihre eventuellen Nachwirkungen. Gleiches gilt für die Funktionalität und Nachwirkungen der Lösungen von Drittanbietern und im Falle des Eintritts der höheren Macht.

§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, keine ihnen während ihrer Tätigkeit für die andere Partei bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei zu verwerten oder an Dritte preiszugeben. Gleiches gilt für die übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Informationen.
  2. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung bestehen über die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses hinaus während 1 Jahres nach Vertragsablauf.
  3. SoftCareHouse darf das Projekt des Kunden als Referenz führen und in seinen Werbematerialien veröffentlichen.

§ 8 Kündigung

  1. Sollte eine der Parteien den Vertrag kündigen oder ihren Auftrag aus irgendeinem Grund zurückziehen, kann sie dies mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats tun.
  2. In einem solchen Fall wie unter § 8 Pkt. 1 aufgeführt, hat der Kunde alle bisher geleisteten Aufwände zu bezahlen und eventuell anfallenden Zusatzkosten (z. B. die Kosten der Lizenzen oder Plugins) zu decken, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind oder auf Grund einer früheren Bestellung zu erwarten und nicht mehr abbestellbar sind.
  3. Die Kündigung bedarf der Schriftform zu ihrer Wirksamkeit.

§ 9 Pflichten von SoftCareHouse

  1. SoftCareHouse verpflichtet sich, die Arbeiten nach seinem besten Kenntnis- und Wissensstand für den Kunden zu realisieren.
  2. SoftCareHouse wird gewissenhaft und mit größter Sorgfalt dafür sorgen, dass alle Arbeiten für den Kunden fachlich ausgeführt werden, soweit ihre Realisierung aus technischer Sicht möglich ist.
  3. Sollte eine Aufgabe aus einem von SoftCareHouse unabhängigen Grund nicht realisiert werden können, hat SoftCareHouse den Kunden darüber entsprechend zu informieren, sobald SoftCareHouse von einem solchen Hindernis erfährt.

§ 10 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt SoftCareHouse alle erforderlichen Zugangsdaten und Materialien zur Verfügung.
  2. Der Kunde kann SoftCareHouse unterschiedliche Inhalte und Daten liefern, die für die Ausführung der Aufgaben behilflich sein können. Für diese Inhalte und Daten ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit dem Onlineshop verfolgten Zwecke eignen, ist SoftCareHouse nicht verpflichtet.
  3. Alle Aufgaben bzw. Störungen hat der Kunde schriftlich per E-Mail zu melden, es sei denn es wurde mit dem Kunden etwas anderes vereinbart.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Produkte und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur völligen Bezahlung im Eigentum von SoftCareHouse.

§ 12 Nutzungsrechte

  1. Nach völliger Bezahlung und Abgeltung aller Ansprüche wird von SoftCareHouse die Einräumung der zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den Kunden wirksam.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Alle Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weiteren vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Lücken der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von SoftCareHouse. 
  4. Auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen findet das Recht des Geschäftssitzes von SoftCareHouse Anwendung.
Stand der AGB: 10.01.2024